Kredit für Selbständige

Bei einem Kredit an einen Arbeitnehmer erfolgt die Prüfung der wirtschaftlichen Bonität aufgrund seiner finanziellen Voraussetzungen. Dies geschieht in der Regel durch Einkommensnachweise wie Steuerbescheid oder Lohnabrechnung. Bei einem Selbstständigen ist eine Prüfung der Einkommensnachweise nicht durchführbar, denn sie befindet sich nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Die wirtschaftliche Bonität wird aus diesem Grunde aufgrund anderer Unterlagen geprüft, wie zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertung, was in der Regel kostbarer als die Prüfung von Einkommensnachweisen ist.


Eine andere Besonderheit besteht darin, dass die Anstellung eines Arbeitsnehmers und auf diese Weise seine zukünftigen Gehaltszahlungen als Sicherheit für die Rückzahlung der geliehenen Summe dienen. Bei einem Selbständigen bestehen keine „solchen“ Sicherheiten, deshalb können sie einen Kredit für Selbständige meist schwierig erhalten.

Jedoch gibt es einige Anbieter, die sich auf die Vergabe eines derartigen Kredites für Selbstständige oder für Freiberufler spezialisiert haben. Die Antragstellung für einen derartigen Kredit für Selbständige kann man in der Regel auch über das Internet durchführen. Neben den notwendigen Unterlagen (eine betriebswirtschaftliche Abrechnung , eine Einnahmen/Überschussrechnung bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung und die letzten 3 Kontoauszüge) sollte man die aktuelle selbstständige Aktivität darüber hinaus seit wenigstens einem Jahr ununterbrochen ausüben. Je nach Bedarf muss man die Unterlagen entweder als Original, Kopie oder bestätigte Kopie bei dem kreditgebenden Kreditinstitut einreichen. Eine weitere relevante Voraussetzung für die Genehmigung eines Kredites für Selbstständige ist, dass der Antragsteller über keine negativen Schufaeinträge verfügen sollte. Diese Kreditvoraussetzung ist allerdings meist auch für Angestellte gültig.

Bei der positiven Entscheidung über den Kreditantrag des Selbstständigen erfolgt die Auszahlung der beantragten Summe in einem Betrag. Der Antragsteller hat die Möglichkeit über die Nutzung des Geldes in der Regel frei zu entscheiden. Die Rückzahlung findet dann in gleichbleibend hohen monatlichen Raten über eine im Kreditvertrag festgelegte Periode statt. Die festgelegte Monatsrate besteht aus mehreren Elementen. Dazu gehören die Bearbeitungsgebühr, die Zinsen und der monatliche Tilgungsbetrag. Wer eine Kreditanfrage stellen will, sollte diese Faktoren immer berücksichtigen. Die Bearbeitungsgebühr wird von den meisten Kreditinstituten kalkuliert und beträgt etwa 2 bis 3 % der gesamten Kreditsumme. Die Zinssätze sind von Bank zu Bank verschieden. Momentan sind zwischen 3,5 und 5,5 % gewöhnlich. Hier ist sinnvoll, vor Abschluss eines Kreditvertrages einen ausführlichen Vergleich zu machen. Der festgelegte Zinssatz bleibt über die gesamte Kreditlaufzeit konstant.